Verbandsstruktur des Bundes Deutscher Rechtspfleger e.V.
Rechtspflegertag
Höchstes Organ des Bundes Deutscher Rechtspfleger e.V. ist der Rechtspflegertag. Er tritt regelmäßig aller vier Jahre zusammen. Der Rechtspflegertag besteht aus den gewählten Delegierten der Mitgliedsverbände und dem Präsidium. Er bestimmt die Aufgaben und Ziele des Verbandes.
Präsidium
Zwischen den Rechtspflegertagen tritt mindestens einmal jährlich das Präsidium des Bundes Deutscher Rechtspfleger zusammen. Das Präsidium besteht aus der Bundesleitung und den Vorsitzenden der Mitgliedsverbänden und der oder des Gleichstellungsbeauftragten. Es trifft Maßnahmen zur Verwirklichung der Beschlüsse des Rechtspflegertages.
Bundesleitung
Die Bundesleitung führ die laufenden Geschäfte des Bundes Deutscher Rechtspfleger. Sie besteht derzeit aus 7 Mitgliedern, an deren Spitze der Bundesvorsitzende steht. Sie ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB.
Mitglieder
Mitglieder des Bundes Deutscher Rechtspfleger sind die Verbände der Rechtspfleger auf Bundes- und/oder Landesebene. Diese haben unterschiedliche Verbandstrukturen.
Einzelmitglieder
Kolleginnen und Kollegen können bei den jeweiligen Verbänden des Bundes und der Länder Mitglied werden.